Baulicher Brandschutz
Brandschott Bei einem Schott / einer Abschottung im Brandschutztechnischen Sinne, handelt es sich um den Verschluss, bzw. die Versiegelung einer Durchdringung einer Wand oder Decke mit Brandschutzanforderung, um die jeweils erforderliche Feuerwiderstandsdauer weiter zu erhalten. Dabei ist Schott nicht gleich Schott. Grundsätzlich wird ein Schottsystem vom Medium bestimmt, das die Wand oder Decke durchdringt. Außerdem spielt die weitere Planung der jeweiligen Durchführungen eine wesentliche Rolle. Ein Brandschott ist nicht zwangsläufig günstig, wenn es in der Erst-Errichtung „billiger“ ist. Sollte es beispielsweise notwendig sein, bestimmte Schotts nachbelegen zu müssen, relativieren sich die evtl. höheren Erst-Errichtungskosten des vermeintlich „teureren“ Systems. Bei z.B. Brandschutzkissen, -steinen, -stopfen und dergleichen ist eine Nachbelegung einfach und zeitsparend und somit die wirtschaftlich meist effizientere Lösung.
Zugelassene Brandschutzsysteme/Abschottungen nach LAR:
Werden Kabel oder Rohre durch brandbeständige Wände und Decken geführt, so müssen diese mit bauaufsichtlich zugelassenen oder geprüften Brandschutzsystemen verschlossen werden. Einzelkabel, nichtbrennbare Rohre bis 160 mm und brennbare Rohre bis Ø32 mm dürfen nach den Vereinfachungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) abgeschottet werden.
QUELLE: Technisches Handbuch Brandschutzsysteme – 02/2015 (Hilti)
Feuerschutzabschlüsse
Ein Feuerschutzabschluss dient dazu, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchkommen von Feuer zu schützen. Beispiele dafür sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.
Die Landesbauordnung beziehungsweise die jeweils gültige Sonderbauvorschrift gibt vor, wo entsprechende Sicherungen einzubauen sind. In der Regel sind Feuerschutzabschlüsse in Durchgängen und Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden nötig. Bei mehr als 30 m langen Fluren müssen überdies Rauchschutztüren eingebaut werden.
Die DIN 4102-5 (D) bzw. die ÖNORM B 3850 (Ö) regelt die verschiedenen Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse. Dabei gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Die Ziffer gibt dabei jeweils die Zeit in Minuten an, in der die Türen den Durchtritt von Feuer verhindern, ein Öffnen jedoch noch möglich ist.
Die nötige Widerstandsklasse für einen Feuerschutzabschluss richtet sich nach der Art der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand. Dabei wird zwischen feuerhemmenden (T30), hochfeuerhemmenden (T60) und feuerbeständigen (T90) Feuerschutzabschlüssen, die wiederum unterteilt sind in einflüglig bzw. zweiflüglig, unterschieden.
Entsprechende Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein und dürfen weder blockiert noch offengehalten werden. Soll aus praktischen Gründen der Feuerschutzabschluss offen gehalten werden, ist eine Feststellanlage nötig, die durch Anschluss an einen eigenständigen Brandmelder, die Tür im Brandfall automatisch schließt.
Feuerschutzabschlüsse sind nicht zwangsläufig auch rauchdicht, können aber rauchdicht sein, um die Ausbreitung von Rauch zu verhindern. Gleichzeitig gibt es auch rauchdichte Türen, die nicht feuerbeständig sind. Anforderungen an Rauchschutztüren werden von der DIN 18095 geregelt. Rauchdichtigkeit wird in der Regel durch eine allseitig umlaufende Dichtung erreicht.
Rauchdichte Türen müssen ebenfalls immer selbstschließend sein und sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske ermöglichen.
Gebäudefugen
Gebäudefugen gewähren bei Bewegungen zwischen zwei Bauteilen einen Ausgleich oder dienen zur Abgrenzung von statischen Bauteilen, um damit Schäden durch diverse Einwirkungen auf die Bauteile zu verhindern.
Wenn bei brandschutzklassifizierten Bauteilen Fugen verwendet werden, müssen diese auch den Brandschutzanforderungen genügen, also eine entsprechende Feuerwiderstandsdauer und Dichtigkeit gegen Hitze und Rauchgasdurchtritt gewährleisten. Das eingesetzte Brandschutzsystem muss dabei auch eine bestimmte Dehnbelastungen aushalten, um im Brandfall funktionsfähig zu sein und keine Risse entstehen zu lassen.
QUELLE: Technisches Handbuch Brandschutzsysteme – 02/2015 (Hilti)
Brandschutz im Trockenbau
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