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Unsere Leistungen

Umfassende Lösungen für baulichen Brandschutz, Brandschutzequipment und sichere Gebäudestrukturen.

Profis im Brandschutz


Wir realisieren ganzheitliche Brandschutzlösungen – vom baulichen Brandschutz über die vollständige Dokumentation bis hin zu Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen. Ergänzt durch regelmäßige Sachkundigenprüfungen und zuverlässige Notstromversorgung schaffen wir funktionierende, normgerechte und wirtschaftliche Sicherheitskonzepte für jedes Bauvorhaben.

Die Fachbereiche im Baulichen Brandschutz

Verlässlicher Brandschutz für reale Anforderungen


Baulicher Brandschutz


Brandschott Bei einem Schott / einer Abschottung im Brandschutztechnischen Sinne, handelt es sich um den Verschluss, bzw. die Versiegelung einer Durchdringung einer Wand oder Decke mit Brandschutzanforderung, um die jeweils erforderliche Feuerwiderstandsdauer weiter zu erhalten. Dabei ist Schott nicht gleich Schott. Grundsätzlich wird ein Schottsystem vom Medium bestimmt, das die Wand oder Decke durchdringt. Außerdem spielt die weitere Planung der jeweiligen Durchführungen eine wesentliche Rolle. Ein Brandschott ist nicht zwangsläufig günstig, wenn es in der Erst-Errichtung „billiger“ ist. Sollte es beispielsweise notwendig sein, bestimmte Schotts nachbelegen zu müssen, relativieren sich die evtl. höheren Erst-Errichtungskosten des vermeintlich „teureren“ Systems. Bei z.B. Brandschutzkissen, -steinen, -stopfen und dergleichen ist eine Nachbelegung einfach und zeitsparend und somit die wirtschaftlich meist effizientere Lösung.

Zugelassene Brandschutzsysteme/Abschottungen nach LAR:
Werden Kabel oder Rohre durch brandbeständige Wände und Decken geführt, so müssen diese mit bauaufsichtlich zugelassenen oder geprüften Brandschutzsystemen verschlossen werden. Einzelkabel, nichtbrennbare Rohre bis 160 mm und brennbare Rohre bis Ø32 mm dürfen nach den Vereinfachungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) abgeschottet werden.

QUELLE: Technisches Handbuch Brandschutzsysteme – 02/2015 (Hilti)

Feuerschutzabschlüsse


Ein Feuerschutzabschluss dient dazu, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchkommen von Feuer zu schützen. Beispiele dafür sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.

Die Landesbauordnung beziehungsweise die jeweils gültige Sonderbauvorschrift gibt vor, wo entsprechende Sicherungen einzubauen sind. In der Regel sind Feuerschutzabschlüsse in Durchgängen und Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden nötig. Bei mehr als 30 m langen Fluren müssen überdies Rauchschutztüren eingebaut werden.

Die DIN 4102-5 (D) bzw. die ÖNORM B 3850 (Ö) regelt die verschiedenen Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse. Dabei gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Die Ziffer gibt dabei jeweils die Zeit in Minuten an, in der die Türen den Durchtritt von Feuer verhindern, ein Öffnen jedoch noch möglich ist.
Die nötige Widerstandsklasse für einen Feuerschutzabschluss richtet sich nach der Art der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand. Dabei wird zwischen feuerhemmenden (T30), hochfeuerhemmenden (T60) und feuerbeständigen (T90) Feuerschutzabschlüssen, die wiederum unterteilt sind in einflüglig bzw. zweiflüglig, unterschieden.

Entsprechende Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein und dürfen weder blockiert noch offengehalten werden. Soll aus praktischen Gründen der Feuerschutzabschluss offen gehalten werden, ist eine Feststellanlage nötig, die durch Anschluss an einen eigenständigen Brandmelder, die Tür im Brandfall automatisch schließt.

Feuerschutzabschlüsse sind nicht zwangsläufig auch rauchdicht, können aber rauchdicht sein, um die Ausbreitung von Rauch zu verhindern. Gleichzeitig gibt es auch rauchdichte Türen, die nicht feuerbeständig sind. Anforderungen an Rauchschutztüren werden von der DIN 18095 geregelt. Rauchdichtigkeit wird in der Regel durch eine allseitig umlaufende Dichtung erreicht.

Rauchdichte Türen müssen ebenfalls immer selbstschließend sein und sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske ermöglichen.

Gebäudefugen


Gebäudefugen gewähren bei Bewegungen zwischen zwei Bauteilen einen Ausgleich oder dienen zur Abgrenzung von statischen Bauteilen, um damit Schäden durch diverse Einwirkungen auf die Bauteile zu verhindern.

Wenn bei brandschutzklassifizierten Bauteilen Fugen verwendet werden, müssen diese auch den Brandschutzanforderungen genügen, also eine entsprechende Feuerwiderstandsdauer und Dichtigkeit gegen Hitze und Rauchgasdurchtritt gewährleisten. Das eingesetzte Brandschutzsystem muss dabei auch eine bestimmte Dehnbelastungen aushalten, um im Brandfall funktionsfähig zu sein und keine Risse entstehen zu lassen.

QUELLE: Technisches Handbuch Brandschutzsysteme – 02/2015 (Hilti)

Brandschutz im Trockenbau


Brandschutz für alle Aspekte im Innenbereich – vom Boden bis zur Decke: In enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern und Lieferanten realisieren wir Lösungen, die nicht nur in puncto Brandschutz überzeugen, sondern auch in Sachen Stabilität, Schallschutz und Akustik begeistern.

Dokumentation

Für den dauerhaft wirtschaftlichen und sicheren Betrieb eines Gebäudes


Informationen


Die Dokumentation eines Gebäudes und dessen Anlagentechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaft wirtschaftlichen und sicheren Betrieb einer gebäudetechnischen Gesamtinvestition. Insbesondere der Gebäudebetreiber sollte an einer aussagefähigen und lückenlosen Dokumentation ein sehr hohes Interesse haben. Kurzfristig wird er das Fehlen einer entsprechenden Dokumentation kaum bemerken. Da gerade der Gebäudebetreiber für alle Vorgänge im Zusammenhang mit seinem Gebäude die erforderlichen Nachweise zur Einhaltung der baurechtlichen Regelwerke und der a.R.d.T. über die „Lebensdauer“ erbringen muss und darüber hinaus auch für alle Verletzungen der Verkehrssicherheit haftet, sollte er zum „erforderlichen Zeitpunkt“ über alle relevanten Nachweise verfügen. Diese lückenlosen Nachweise zur Einhaltung der Verkehrssicherheit (siehe auch MBO 2002, § 3, Absatz 1) können ebenfalls Ärger und Geld sparen. Der Gebäudebetreiber sollte dabei auch bedenken, dass ein Gebäude lebt und daher auch alle wesentlichen Veränderungen nachvollziehbar dokumentieren lassen.

Wer zielorientiert und vollständig dokumentieren lässt, kann dauerhaft Zeit und Geld sparen.

Rechtliche Hinweise


Abweichungen vom Bauordnungsrecht gemäß § 67 MBO 2002, z.B. von den
  • Landesbauordnungen
  • Sonderbauverordnungen
  • Sonderbaurichtlinien

Genehmigung durch die unteren Baubehörden erforderlich. Der Nachweis zur Kompensation der Abweichung wird sinnvollerweise im baurechtlichen Verfahren im Zu-sammenhang mit dem Brandschutz-konzept geführt.

Quelle: Brandschutztechnische Dokumentation ist unverzichtbar

Abweichungen von eingeführten Technischen Baubestimmungen gemäß § 3, Absatz 3, Satz 3 der MBO 2002, z.B. von den
  • Leitungsanlagen-Richtlinien
  • Lüftungsanlagen-Richtlinien
  • Systemböden-Richtlinien

Nachweis der Gleichwertigkeit der Schutzzielerfüllung durch den Kon-zeptersteller. Einer formellen Ge-nehmgung der unteren Baubehörden bedarf es i.d.R. nicht. Der Nachweis ist jedoch dem Ersteller des Brand – schutzkonzeptes und der unteren Baubehörde vorzulegen.

Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen
  • Wesentliche Abweichungen bedürfen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die obersten Baubehörden
  • Nicht wesentliche Abweichungen gelten gemäß § 22 der MBO 2002 als Übereinstimmung. Die Bestätigung erfolgt durch den Ersteller, ggf. unter Hinzuziehung des Inhabers des Verwendbarkeitsnachweises

Brandschutz auf Baustellen

Schutz beginnt mit klaren Lösungen


Brandschutz muss nicht nur in fertig gestellten Gebäuden gewährleistet sein, sondern selbstverständlich auch schon während der gesamten Bauphase. Baustellen gelten im juristischen Sinn als Arbeitsstätten und müssen so den allgemeinen und branchenspezifischen Vorschriften genügen – auch was den Brandschutz betrifft.

Baustellen weisen jedoch erschwerte Bedingungen hinsichtlich des Brandschutzes auf – von der Lagerung der zu verarbeitenden Materialien hin zu der Tatsache, dass sich die Baustelle täglich ändert und verschiedenste Gewerke daran beteiligt sind. Besondere Herausforderungen stellen auch Umbauarbeiten alter Gebäude sowie Umbauarbeiten bei laufendem Betrieb dar.

Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Brandschutzkonzept für Ihr Bauvorhaben.

Sachkundigenprüfungen

Sicherheit durch durchdachten Brandschutz


Sachkundigenprüfung von Feuerschutzabschlüssen gem. SPrüfV §2 Abs. 4 (Vgl. ASR A1.7 Pkt. 10.2 Abs. 4) durch Sachkundige Person

“Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.”

Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch zertifizierte Personen geprüft werden. Dies ist nach dem Einbau, nach eventuellen Änderungen sowie je nach Zulassung (abZ / abP) mindestens einmal jährlich der Fall. Diese Prüfungen sind auch deshalb wichtig, um im Schadensfall die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer nicht zu verlieren. Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen.

Quelle: OVG NRW, Urteil 28.08.2011 – 10 A 3051/99

Notstromversorgung

Konzepte, die im Ernstfall tragen

Informationen


Unter Notstromversorgung bzw. auch Ersatzstromversorgung versteht man die behelfsmäßige Weiterversorgung ausgewählter Verbraucher oder Anlagenteile bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. Die Versorgung wird in solchen Fällen von Akkumulatoren oder Notstromaggregaten übernommen. Die Notstromversorgung wird so angelegt, dass selbst bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein einwandfreier Betrieb einer Anlage möglich ist.

Besonders wichtig ist eine Notstromversorgung dort, wo durch Ausfall der allgemeinen Energieversorgung Menschen in Gefahr gebracht werden, wie dies z. B. in Krankenhäusern der Fall ist. Notstromkonzepte dienen aber auch dem Schutz von Sachwerten, wie z. B. technologischen Prozessen und der Aufrechterhaltung wichtiger Kommunikationsmittel, wie Rundfunk und Fernmeldewesen.

Unsere Leistungen


Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept. Mit einer Notstromversorgung von KAUPA sind sie auch im Notfall gut versorgt!

  • Für eine versorgungssichere Anwendung ist ein Notstromaggregat heutzutage wichtiger denn je. Die „Energiewende” kann in den nächsten Jahren zu einem instabileren Netz führen. Dies könnte unter anderem auch eine erhöhte Anzahl kurzzeitiger Ausfälle nach sich ziehen.
  • Der aktuelle Trend, Daten in einer “Cloud” zu speichern bzw. EDV-Anwendungen an Dienstleister zu vergeben, erhöht den Bedarf an einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung. Dies kann mittels einer Netzersatzanlage realisiert werden, welche die Anlage gegenüber längeren Ausfällen problemlos versorgen kann.
  • Weil für die Versorgung einer Baustelle ein fester Stromanschluss meistens zu teuer oder technisch schwer realisierbar ist, können in solchen Fällen mobile Stromaggregate ihre Flexibilität voll ausspielen, weil sie jederzeit einfach zum gewünschten Ort transportiert werden können.
  • Der Leistungsbereich ist dabei vielfältig, so gibt es Aggregate ab 5kVA für den Hausgebrauch bis hin zu 3300kVA für Rechenzentren.

Quelle: Reitberger M. (ACG Technologies)

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